Professionelle Beratung u.a. zu folgenden Fällen des internationalen Steuerrechts
- Wenn deutsche Unternehmen im Ausland tätig werden oder grenzüberschreitend tätig werden.
- Wenn ausländische Unternehmen in Deutschland tätig werden.
- Wenn deutsche Arbeitnehmer im Ausland arbeiten.
- Wenn ausländische Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden.
- Wenn Unternehmen in der Gesellschaftsform als Limited in Deutschland tätig werden.
- Wenn EU-Vorsteuer-Vergütungsanträge zu stellen sind (reverse charge).
- Wenn die Anwendung der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu erläutern ist.
- Für unsere Mandanten stellen wir Vorsteuervergütungsanträge im In- und Ausland.