Liebe Leserinnen und Leser,
wie bereits in unserem Artikel von Oktober 2017 erwähnt, ist seit dem 01.01.2018 die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 EUR netto auf 800 EUR netto angehoben worden.
Unternehmer können nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG Wirtschaftsgüter von geringem Wert, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgaben absetzen.
Hierzu können unter anderem Büromöbel, Notebooks, Drucker/Kopierer, oder Smartphones zählen. Auch sogenannte Trivialprogramme mit geringem Wert (die eigentlich nicht selbstständig Nutzungsfähig sind) können als geringwertige Wirtschaftsgüter voll in die Betriebskosten genommen werden.
Wenn man die neue GWG- Grenze in Höhe von 800 EUR netto mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kombiniert, lässt sich der Grenzwert von 800 EUR netto auf max. 1.333,33 EUR netto aufstocken.
Planen Unternehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Anschaffung von selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 1.333,33 EUR netto, können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von max. 40% der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten bilden.
Diese 40% mindern im Jahr der Bildung den steuerlichen Gewinn. Nach der Bildung hat der Unternehmer dann bis zu 3 Jahre Zeit, das Wirtschaftsgut tatsächlich anzuschaffen.
Im Jahr der Anschaffung wird dann von den tatsächlichen Anschaffungskosten der Investitionsabzugsbetrag wieder abgezogen, sodass dies dazu führen kann, dass der Wert der Anschaffung unter der GWG- Grenze von 800 EUR liegt und man das Wirtschaftsgut sofort in die Kosten nehmen kann, ohne es über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben zu müssen.
Tipp: Diesen steuerlichen Nutzen können Unternehmer bereits für in 2015 gebildete Investitionsabzugsbeträge nutzen, wenn der Wert der Anschaffungskosten im Jahr 2018 nach Abzug des Investitionsabzugsbetrages unter 800 EUR liegt.
Eine Beispielrechnung:
Unternehmer A möchte im nächsten Jahr (2019) einen neuen Schreibtisch für sein Büro kaufen. Die voraussichtlichen Netto- Anschaffungskosten betragen 1.300 EUR.
Im laufenden Jahr (2018) bildet der Unternehmer einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten.
Ohne IAB-Abzug |
Mit IAB-Abzug |
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Kaufpreis Schreibtisch 1.300 EUR |
Kaufpreis Schreibtisch 1.300 EUR |
kein Abzug |
abzgl. 40% IAB 520,00 EUR |
sofort absetzbar (1/13) 100,00 EUR |
sofort absetzbar (1/1) 780,00 EUR |
Steuerersparnis (z.B. 30%) 30,00 EUR | Steuerersparnis (z.B. 30%) 234,00 EUR |
Der Unternehmer kann so 204,00 EUR mehr sparen.
Diese Möglichkeit ist für die gesamte Neuanschaffung der Büroräume möglich. Sollten bspw. 10 Schreibtische angeschafft werden, spart der Unternehmer 2.040 EUR.
Für Fragen zu den weiteren Voraussetzungen eines GWG´s oder IAB´s, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an!