Die Überlassung eines Jobtickets an Ihre Arbeitnehmer kann für Sie als auch für Ihre Angestellten steuerliche Vorteile haben.
Jobtickets sind Fahrkarten, die der Arbeitgeber beim Verkehrsunternehmen vergünstigt erwerben kann. Das Ticket wird dann entweder unentgeltlich oder durch Zuzahlung der einzelnen Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt.
Das verbilligte Jobticket kann dem Arbeitnehmer als regelmäßiger Sachbezug im Rahmen der Freigrenze von 44€ monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Achtung! Die Freigrenze gilt hierbei für alle Sachbezüge und darf monatlich und pro Arbeitnehmer nicht überschritten werden.
Zu beachten ist hierbei, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eine Gehaltsumwandlung ist laut aktueller Rechtsprechung nicht zulässig. Um die Steuerfreiheit des Sachbezugs nicht zu gefährden, eignen sich monatliche Fahrscheinberechtigungen. Jahresfahrscheine fallen nicht unter die 44€- Freigrenze, da die Fahrscheinberechtigung zum Zeitpunkt der Überlassung zufließt und somit die Freigrenze in Höhe von 44€ pro Monat überschreitet.
Beispiel:
normaler Fahrkartenpreis mtl. : 65,00€
Rabatt Verkehrsträger(10%) : 6,50€
verbleiben : 58,50€
abzgl. Zuzahlung Arbeitnehmer : 14,50€
= Sachbezug lohn- und sozialversicherungsfrei : 44,00€
Die Zuzahlung vom Arbeitnehmer für das monatliche Jobticket kann hierbei direkt vom Lohn einbehalten werden.
Gerne erläutern wir Ihnen weitere steuer- und sozialversicherungsfreie Möglichkeiten, um Ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Arbeitslohn zu motivieren zu können.