Lichtdurchflutetes Treppenhaus der Kanzlei

Dr. Albrecht & Plogmaker · Steuerberater & Rechtsanwalt

Schenkung beim Finanzamt anzeigen oder Erklärung abgeben? Wir übernehmen das, bundesweit und digital.

Ob Sie bereits geschenkt haben oder eine Schenkung erst planen: Wir kümmern uns um Anzeige, Schenkungsteuererklärung und die steuerlich kluge Gestaltung – mit digitalem Dokumentenaustausch und Videoberatung.

Sie haben bereits geschenkt oder etwas erhalten

Jetzt handeln – Fristen und Pflichten im Griff.

Das Finanzamt erwartet eine Anzeige oder Erklärung? Wir übernehmen alles Notwendige, damit keine Frist verstreicht und kein Euro zu viel gezahlt wird.

01

Anzeigepflicht innerhalb von 3 Monaten

Jede Schenkung muss dem Finanzamt binnen drei Monaten angezeigt werden – vom Beschenkten und vom Schenkenden. Wir erledigen die Anzeige korrekt und fristgerecht.

02

Aufforderung vom Finanzamt

Sie haben Post bekommen und sollen eine Schenkungsteuererklärung abgeben? Wir erstellen sie, wahren die Frist und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.

03

Bewertung der Immobilie

Bei geschenkten Immobilien entscheidet der Wertansatz über die Steuer. Wir prüfen die Bewertung und weisen bei Bedarf einen niedrigeren Wert nach.

Sie planen eine Schenkung

Vermögen klug übertragen – solange Sie gestalten können.

Wer frühzeitig plant, spart oft erheblich Steuern und sorgt für klare Verhältnisse in der Familie.

01

Freibetrag alle 10 Jahre neu nutzen

Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer früh und in Etappen schenkt, kann große Vermögen weitgehend steuerfrei übertragen.

02

Nießbrauch und Wohnrecht

Sie übertragen das Haus, behalten aber das Recht, darin zu wohnen oder die Mieten zu beziehen – das senkt zugleich den steuerlichen Wert der Schenkung.

03

Vorweggenommene Erbfolge

„Haus an die Kinder“ schon zu Lebzeiten: Wir gestalten Verträge, Rückforderungsrechte und Pflichtteilsfragen so, dass die Familie rechtlich und steuerlich sicher ist.

Die Kanzlei an Ihrer Seite

Schenkungsrecht und Steuerrecht
Gemeinsam gedacht

Jenny Loponen, Kanzlei Albrecht & Plogmaker
Jenny LoponenRechtsanwältin

Als Kanzlei verbinden wir Schenkungsrecht, Erbrecht und Steuerrecht und prüfen Ihre Situation ganzheitlich.

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater berücksichtigen sowohl die zivilrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Folgen einer Schenkung – vom Vertrag bis zur Erklärung.

Die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch vollständig digital: Unterlagen sicher übermitteln, Fragen per Telefon oder Videokonferenz klären – deutschlandweit.

Sprechen wir über
Ihre Schenkung.

Stellen Sie uns Ihre Kontaktanfrage online – oder rufen Sie uns an.

(030) 56 54 52 0
Ihr Anliegen