Das Familienheim von den Eltern erben – Steuervorteil „Ja oder Nein“?
Wer von den Eltern ein Haus oder eine Wohnung erbt, kann von der Erbschaftsteuer befreit werden. Wann das Familienheim steuerfrei bleibt – und welche Fristen gelten.

Wer von den Eltern ein Haus oder eine Wohnung erbt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit werden. Doch dafür gelten klare Regeln – und Fristen. Wir zeigen, wann das Familienheim steuerfrei bleibt und worauf Sie achten sollten.
Gesetzliche Grundlage (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)
Ein geerbtes Familienheim bleibt steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Verstorbene hat dort selbst gewohnt (z. B. keine vermietete Immobilie)
- Die Erben ziehen selbst ein – als neue Hauptwohnung
- Wohnfläche max. 200 m²
- Nutzung für mind. 10 Jahre als Wohnsitz (Ausnahmen bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit möglich)
Was gilt als Familienheim?
Ein „Familienheim“ liegt dann vor, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird – durch Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Enkel.
Nicht befreit:
- Ferienhäuser
- Wochenendhäuser
- Vermietete Immobilien
Was bedeutet „unverzüglich einziehen“?
Die Rechtsprechung sagt:
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall muss der Einzug erfolgen (BFH, 28.05.2019, II R 37/16).
Gründe für Verzögerungen (z. B. Erbstreitigkeiten, Umbauten) müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Was passiert, wenn ich früher ausziehe?
Wenn Sie das Familienheim vor Ablauf von 10 Jahren wieder aufgeben (z. B. Verkauf, Vermietung, Auszug), kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.
Keine Rückforderung, wenn der Auszug z. B. aufgrund von:
- Tod
- Pflegebedürftigkeit
- zwingender Verhinderung
erfolgt.
Frühzeitig planen – Steuer vermeiden
Die Steuerfreiheit kann in der Nachfolgeplanung gezielt genutzt werden – aber nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Deshalb:
- Regeln Sie die Selbstnutzung frühzeitig in Testament, Übergabevertrag oder Erbvertrag
- Lassen Sie Fristen prüfen und dokumentieren
- Binden Sie Fachleute ein – wegen der finanziellen Tragweite
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne.
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