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Erbrecht & Nachfolge

Steuerfalle Vor- und Nacherbschaft

Von Marika Plogmaker12. Oktober 20263 Min. Lesezeit

Die Vor- und Nacherbschaft schützt das Vermögen – kann steuerlich aber teuer werden. Warum im Steuerrecht nur der zweite Erbfall zählt.

Viele Ehepaare entscheiden sich für ein gemeinsames Testament, bei dem sich die Partner zunächst gegenseitig als Erben einsetzen – und die Kinder erst nach dem zweiten Todesfall erben sollen. Diese sogenannte Vor- und Nacherbschaft schützt das Vermögen vor Zugriffen Dritter. Doch: Steuerlich wird es teuer, wenn man die Regeln nicht kennt.

Was ist eine Vor- und Nacherbschaft?

  • Nach dem ersten Todesfall: Der überlebende Ehepartner wird Vorerbe
  • Die Kinder oder andere Dritte werden als Nacherben eingesetzt
  • Ziel: Das Vermögen des Erstverstorbenen soll nicht in die „falschen Hände“ gelangen (z. B. durch Wiederverheiratung)

Zivilrechtlich sinnvoll – steuerlich problematisch

Zivilrechtlich werden beim Tod des überlebenden Partners zwei Erbfälle unterschieden:

  1. Erbe des erstverstorbenen Elternteils
  2. Erbe des zuletzt verstorbenen Elternteils

Im Steuerrecht zählt aber nur der zweite Erbfall!

Was bedeutet das in Zahlen?

Beispiel:

  • Vater (V) hinterlässt 350.000 €
  • Mutter (F) ist Vorerbin
  • Sohn (P) ist Nacherbe & erbt später auch von F (300.000 €)

Ergebnis laut Steuerrecht

P gilt nur als Erbe von F → erbt auf einmal650.000 €
Freibetrag nur einmal400.000 €
Zu versteuern250.000 €
Erbschaftsteuer27.500 €

Hätte P direkt von beiden Eltern geerbt, könnte er zweimal den Freibetrag nutzen → 0 € Steuer

Lösungsansätze – mit Strategie gestalten

  • Testament rechtlich und steuerlich prüfen lassen
  • Alternativen wie Vermächtnisse oder Schenkungen einbauen
  • Sonderregelungen und Gestaltungen nutzen, z. B. mit Zwischenverfügungsrecht

Wichtig: Nicht nur an den Schutz des Vermögens denken – auch an die steuerliche Belastung der Kinder.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

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Rechtsstand: 12. Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne.

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