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Erbrecht & Nachfolge

Testamente für Geschiedene und Patchworkfamilien

Von Marika Plogmaker12. Oktober 20263 Min. Lesezeit

Ohne gezielte Regelung kann der Ex-Partner vom Nachlass profitieren. Wie Sie mit einem maßgeschneiderten Testament Klarheit schaffen.

Die klassische Familie ist heute eher die Ausnahme. Nach Trennung, Scheidung oder in neuen Partnerschaften entstehen komplexe Familienverhältnisse – aber das Erbrecht kennt oft nur Standardlösungen. Ohne gezielte Regelung kann es dazu kommen, dass der Ex-Partner vom Nachlass profitiert – obwohl das nie gewollt war.

Wir zeigen, wie Sie mit einem maßgeschneiderten Testament Klarheit schaffen.

Problem: Unerwünschte gesetzliche Erbfolgen

Stellen Sie sich vor: Ihr Kind aus erster Ehe erbt von Ihnen. Stirbt es kinderlos, geht sein Vermögen gesetzlich an den Ex-Partner – also an Ihren ehemaligen Ehepartner*in. So gelangt Ihr Nachlass in eine Familie, mit der Sie nichts mehr zu tun haben wollen.

Ohne Testament bleibt das Risiko hoch.

Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick

1. Nacherbenregelung

Vorteile:

  • Sie setzen Ihr Kind als Vorerben ein
  • Und bestimmen die Enkelkinder oder eine andere Person als Nacherben
  • Das Vermögen bleibt geschützt und wird nicht Teil des Erbes Ihres Kindes (z. B. bei Scheidung, Insolvenz etc.)

Nachteile:

  • Der Vorerbe darf mit dem Vermögen nicht frei verfügen
  • Es gelten gesetzliche Einschränkungen, die nur teils abweichend geregelt werden können

2. Vermächtnislösung

Vorteile:

  • Mehr Flexibilität für das Kind, das Erbe ist nicht „gebunden“
  • Sie können bestimmte Vermögenswerte (z. B. Haus, Geldbetrag) gezielt weitergeben

Nachteile:

  • Der Erbe kann den Vermächtnisgegenstand zu Lebzeiten verkaufen oder verschenken
  • Der Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch aktiv geltend machen

Was heißt das in der Praxis?

  • Ein Standard-Testament reicht bei Patchworkfamilien nicht aus
  • Ohne klare Regelung entstehen Lücken, über die der falsche Erbe profitieren kann
  • Es braucht eine juristisch durchdachte Nachfolgeplanung

Lassen Sie Ihr Testament prüfen – oder gemeinsam neu aufsetzen

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Rechtsstand: 12. Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne.

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