Testamente für Geschiedene und Patchworkfamilien
Ohne gezielte Regelung kann der Ex-Partner vom Nachlass profitieren. Wie Sie mit einem maßgeschneiderten Testament Klarheit schaffen.

Die klassische Familie ist heute eher die Ausnahme. Nach Trennung, Scheidung oder in neuen Partnerschaften entstehen komplexe Familienverhältnisse – aber das Erbrecht kennt oft nur Standardlösungen. Ohne gezielte Regelung kann es dazu kommen, dass der Ex-Partner vom Nachlass profitiert – obwohl das nie gewollt war.
Wir zeigen, wie Sie mit einem maßgeschneiderten Testament Klarheit schaffen.
Problem: Unerwünschte gesetzliche Erbfolgen
Stellen Sie sich vor: Ihr Kind aus erster Ehe erbt von Ihnen. Stirbt es kinderlos, geht sein Vermögen gesetzlich an den Ex-Partner – also an Ihren ehemaligen Ehepartner*in. So gelangt Ihr Nachlass in eine Familie, mit der Sie nichts mehr zu tun haben wollen.
Ohne Testament bleibt das Risiko hoch.
Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick
1. Nacherbenregelung
Vorteile:
- Sie setzen Ihr Kind als Vorerben ein
- Und bestimmen die Enkelkinder oder eine andere Person als Nacherben
- Das Vermögen bleibt geschützt und wird nicht Teil des Erbes Ihres Kindes (z. B. bei Scheidung, Insolvenz etc.)
Nachteile:
- Der Vorerbe darf mit dem Vermögen nicht frei verfügen
- Es gelten gesetzliche Einschränkungen, die nur teils abweichend geregelt werden können
2. Vermächtnislösung
Vorteile:
- Mehr Flexibilität für das Kind, das Erbe ist nicht „gebunden“
- Sie können bestimmte Vermögenswerte (z. B. Haus, Geldbetrag) gezielt weitergeben
Nachteile:
- Der Erbe kann den Vermächtnisgegenstand zu Lebzeiten verkaufen oder verschenken
- Der Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch aktiv geltend machen
Was heißt das in der Praxis?
- Ein Standard-Testament reicht bei Patchworkfamilien nicht aus
- Ohne klare Regelung entstehen Lücken, über die der falsche Erbe profitieren kann
- Es braucht eine juristisch durchdachte Nachfolgeplanung
Lassen Sie Ihr Testament prüfen – oder gemeinsam neu aufsetzen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne.
Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Wir prüfen Ihre Situation persönlich und entwickeln eine Lösung, die steuerlich und rechtlich Hand und Fuß hat.
Erstgespräch anfragen →