Mein Recht auf meinen Pflichtteil
Enterbt oder im Testament übergangen? Wer Anspruch auf den Pflichtteil hat, wie er berechnet wird – und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Sie wurden enterbt – oder im Testament übergangen? Auch wenn Sie nicht als Erbe eingesetzt wurden, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Ihren Pflichtteil. Wir erklären, wer diesen Anspruch hat, wie er berechnet wird – und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz:
- Kinder des Erblassers
- Ehepartner / eingetragene Lebenspartner
- Eltern, wenn keine Nachkommen vorhanden sind
Nicht pflichtteilsberechtigt sind z. B. Enkel, Geschwister oder Freunde – es sei denn, sie rücken als gesetzliche Erben nach.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil besteht aus:
- Ihrer gesetzlichen Erbquote
- Davon die Hälfte – als reiner Geldanspruch
Beispielrechnung
| Nachlasswert | 240.000 € |
| Gesetzlicher Erbteil: 1/2 | 120.000 € |
| Pflichtteil: 120.000 € × 1/2 | 60.000 € |
Wichtig: Sie bekommen keinen Anteil an Gegenständen, sondern ausschließlich Geld!
Was muss der Erbe preisgeben?
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf:
- Ein vollständiges Nachlassverzeichnis
- Wertermittlung aller Vermögensgegenstände
- Auskunft über Schenkungen, Konten, Immobilien etc.
Diese Informationen müssen vom Erben offengelegt werden.
Wann kann sich der Pflichtteil verringern?
Der Anspruch kann reduziert werden, wenn Sie:
- Bereits zu Lebzeiten Zuwendungen vom Erblasser erhalten haben
- Der Erbe unentgeltliche Leistungen erbracht hat (z. B. Pflege)
- Pflichtteilsstrafklauseln im Testament greifen
Verjährung nicht verpassen!
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren ab dem Jahresende, in dem Sie:
- vom Todesfall
- vom Testament / Erbvertrag
- und vom Erben erfahren haben
Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch – trotz Recht!
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne.
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