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Erbrecht & Nachfolge

Steuerfalle Familienheim über mehrere Flurstücke

Von Marika Plogmaker12. Oktober 20263 Min. Lesezeit

Liegen Haus und Garten auf mehreren Flurstücken, kann die Steuerbefreiung für das Familienheim ganz oder teilweise entfallen. Was Erben jetzt tun können.

Wer eine Immobilie erbt, hofft oft auf die Steuerbefreiung für das sogenannte Familienheim. Doch was viele nicht wissen: Wenn Haus und Grundstück auf mehreren Flurstücken liegen, kann die Steuerfreiheit ganz oder teilweise entfallen.

Das Problem: Die Rechtslage ist kompliziert – und bisher nicht eindeutig durch den Bundesfinanzhof geklärt.

Was genau ist das Problem mit mehreren Flurstücken?

Häufig stehen Haus und Garten auf zwei benachbarten Flurstücken mit separaten Grundbuchblättern. Obwohl sie in der Realität eine Einheit bilden, werden sie steuerlich oft getrennt behandelt.

Die Folge: Nur das Flurstück mit dem Haus gilt als „Familienheim“ – für das zweite Grundstück (z. B. der Garten) fällt dann Erbschaftsteuer an, wenn der Freibetrag überschritten ist.

Was sagen die Gerichte dazu?

Die Finanzgerichte urteilen bisher uneinheitlich – meist zu Ungunsten der Erben.

  • Manchmal wird nur das bebaute Flurstück anerkannt
  • Teilweise gibt es Ausnahmen bei wirtschaftlicher Einheit
  • Der Bundesfinanzhof (BFH) hat noch keine eindeutige Entscheidung getroffen, aber Hinweise gegeben:

Möglich wäre eine Anerkennung beider Flurstücke, wenn sie zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden – unabhängig von getrennten Grundbuchblättern.

Was können betroffene Erben tun?

1. Einspruch einlegen

Wenn das Finanzamt nur ein Flurstück als „Familienheim“ anerkennt, lohnt es sich, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

2. Flurstücke vorab vereinigen

Wer rechtzeitig plant, kann versuchen, die Flurstücke noch zu Lebzeiten zusammenzulegen. Das geht per Antrag beim Grundbuchamt.

Achtung: Diese Lösung ist nicht risikofrei, da das Finanzamt auch bei vereinigten Grundstücken argumentieren könnte, dass die Fläche zu groß sei, um als „angemessenes Familienheim“ durchzugehen.

Vorsicht bei „einfachen“ Fällen

Was auf dem Papier nach einer klaren Regel aussieht, kann im Detail schnell zur steuerlichen Falle werden – besonders bei Grundstücken mit mehreren Flurstücken.

Deshalb: Frühzeitig klären, was steuerlich zählt – und was nicht. Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Rechtsstand: 12. Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne.

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