Berlin-Mahlsdorf · Steuer- & Rechtsberatung(030) 56 54 52 0
Schwerpunkt der Kanzlei

Erbrecht
Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer
Vermögen vorausschauend übertragen.

Als spezialisierte Kanzlei an der Schnittstelle von Erbrecht und Steuerrecht beraten wir Sie umfassend bei der vorausschauenden Gestaltung und rechtssicheren Umsetzung Ihrer Nachfolgeplanung. Dabei bilden wir das zivile Erbrecht ebenso ab wie die steuerrechtlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen.

Mit der Expertise unserer Rechtsanwälte und Steuerberater prüfen wir jede Gestaltung ganzheitlich – von Testament, Erbvertrag und vorweggenommener Erbfolge bis zur Unternehmensnachfolge. So schaffen wir klare, individuell passende Lösungen und helfen, unerwünschte steuerliche Folgen von vornherein zu vermeiden.

Was wir leisten

Vier Hebel, die im Erbfall wirklich zählen.

01

Die 10-Jahres-Kette

Durch rechtzeitige, gestaffelte Schenkungen können Freibeträge alle 10 Jahre mehrfach pro Person ausgeschöpft und vervielfacht werden.

02

Die „Güterstandsschaukel“

Ein gezielter Wechsel des Güterstands ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Vermögensübertragungen auch in erheblichem Umfang.

03

Kettenschenkungen

Gestaltung von Vermögensübertragungen unter Einbeziehung mehrerer Erwerber zur bestmöglichen Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge.

04

Freibetragsschutz für Immobilien

Rechtssichere Nutzung des steuerfreien Familienheims unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Selbstnutzungsfristen.

Unsere Leistungen

Das Rundum-Sorglos-Paket im Erb- und Steuerrecht.

Wir verbinden spezialisiertes Steuerrecht mit fundierter erbrechtlicher Beratung. So gestalten wir Vermögensübertragungen, Unternehmensnachfolgen und letztwillige Verfügungen vorausschauend, rechtssicher und auf Ihre familiäre Situation abgestimmt.

01

Privatvermögen & Immobilien rechtssicher übertragen

  • Vorweggenommene Erbfolge

    Steueroptimierte Schenkungen von Immobilien, Depots und Sachwerten zu Lebzeiten.

  • Absicherung der Schenker

    Rechtssichere Einbindung von Nießbrauchrechten, lebenslangen Wohnungsrechten, Rentenverpflichtungen und umfassenden Rückforderungsklauseln.

  • Immobilien-Pools / Familiengesellschaften

    Familiengesellschaften ermöglichen es, Immobilienvermögen gebündelt zu verwalten, Einfluss und Erträge zu strukturieren sowie Anteile planvoll auf die nächste Generation zu übertragen.

  • Auslandsvermögen

    Beratung bei Urlaubsunterkünften oder Vermögenswerten im Ausland unter Berücksichtigung des internationalen Erbrechts (EU-Erbrechtsverordnung) und von Doppelbesteuerungsabkommen.

02

Unternehmensnachfolge & Betriebliche Absicherung

  • Steuerfreie Betriebsübergabe

    Ausnutzung von Verschonungsabschlägen und Abzugsbeträgen (§§ 13a, 13b ErbStG) zur steueroptimierten Übergabe von Betriebsvermögen.

  • Unternehmertestamente

    Passgenaue Formulierung von Testamenten, die exakt mit den bestehenden Gesellschaftsverträgen harmonieren, um eine Zerschlagung des Betriebs zu verhindern.

  • Vermeidung von Betriebsaufspaltungen

    Steuerrechtliche Absicherung, damit die Übertragung nicht ungewollt zu einer teuren Aufdeckung stiller Reserven führt.

03

Rechtssichere Testamentsgestaltung & Vorsorge

  • Testamente & Erbverträge

    Rechtssichere Gestaltung für Einzelpersonen, Ehegatten (z. B. steuerlich optimiertes „Berliner Testament“) sowie für komplexe Patchwork-Familien und Single-Vermögen.

  • Vermächtnisse & Auflagen

    Gezielte Zuwendung einzelner Vermögenswerte zur gezielten Ausnutzung kleinerer Freibeträge (z. B. an Enkel oder Freunde).

  • Notfallvorsorge

    Erstellung von rechtssicheren Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen, damit Ihr Wille und Ihr Vermögen auch im Krankheitsfall geschützt sind.

04

Begleitung & Abwicklung im Erbfall

  • Erbschaftsteuererklärungen

    Fachgerechte Erstellung und Einreichung beim Finanzamt, inklusive fundierter Überprüfung von Immobilien- und Unternehmensbewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG).

  • Pflichtteilsrecht & Erbstreitigkeiten

    Konsequente Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsbegehren und Vertretung bei der Erbauseinandersetzung.

  • Testamentsvollstreckung

    Neutrale, professionelle Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben.

  • Strategische Erbausschlagung

    Beratung bei überschuldeten Nachlässen sowie Ausschlagung als taktisches Instrument zur Steueroptimierung unter den verbleibenden Erben.

Persönliche Freibeträge

Wer wie viel steuerfrei erbt oder geschenkt bekommt.

Die Freibeträge gelten je Schenker und alle zehn Jahre neu. Wer früh und gestaffelt überträgt, hebelt das System legal.

  • Ehegatten & eingetragene Lebenspartner500.000 €
  • Kinder, Stiefkinder, Enkel verstorbener Kinder400.000 €
  • Enkelkinder (Großeltern noch lebend)200.000 €
  • Eltern & Großeltern (im Erbfall)100.000 €
  • Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder20.000 €
  • Übrige Personen (Steuerklasse III)20.000 €

Stand 2026 · § 16 ErbStG

Eine versäumte Gestaltung erhöht die Steuerlast – und schmälert das Erbe Ihrer Familie.

Ein erstes Gespräch macht sichtbar, wo Sie heute stehen, welche Freibeträge ungenutzt bleiben und welche Schritte sich in welcher Reihenfolge lohnen.