Die 10-Jahres-Kette
Durch rechtzeitige, gestaffelte Schenkungen können Freibeträge alle 10 Jahre mehrfach pro Person ausgeschöpft und vervielfacht werden.
Als spezialisierte Kanzlei an der Schnittstelle von Erbrecht und Steuerrecht beraten wir Sie umfassend bei der vorausschauenden Gestaltung und rechtssicheren Umsetzung Ihrer Nachfolgeplanung. Dabei bilden wir das zivile Erbrecht ebenso ab wie die steuerrechtlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen.
Mit der Expertise unserer Rechtsanwälte und Steuerberater prüfen wir jede Gestaltung ganzheitlich – von Testament, Erbvertrag und vorweggenommener Erbfolge bis zur Unternehmensnachfolge. So schaffen wir klare, individuell passende Lösungen und helfen, unerwünschte steuerliche Folgen von vornherein zu vermeiden.
Durch rechtzeitige, gestaffelte Schenkungen können Freibeträge alle 10 Jahre mehrfach pro Person ausgeschöpft und vervielfacht werden.
Ein gezielter Wechsel des Güterstands ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Vermögensübertragungen auch in erheblichem Umfang.
Gestaltung von Vermögensübertragungen unter Einbeziehung mehrerer Erwerber zur bestmöglichen Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge.
Rechtssichere Nutzung des steuerfreien Familienheims unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Selbstnutzungsfristen.
Wir verbinden spezialisiertes Steuerrecht mit fundierter erbrechtlicher Beratung. So gestalten wir Vermögensübertragungen, Unternehmensnachfolgen und letztwillige Verfügungen vorausschauend, rechtssicher und auf Ihre familiäre Situation abgestimmt.
Steueroptimierte Schenkungen von Immobilien, Depots und Sachwerten zu Lebzeiten.
Rechtssichere Einbindung von Nießbrauchrechten, lebenslangen Wohnungsrechten, Rentenverpflichtungen und umfassenden Rückforderungsklauseln.
Familiengesellschaften ermöglichen es, Immobilienvermögen gebündelt zu verwalten, Einfluss und Erträge zu strukturieren sowie Anteile planvoll auf die nächste Generation zu übertragen.
Beratung bei Urlaubsunterkünften oder Vermögenswerten im Ausland unter Berücksichtigung des internationalen Erbrechts (EU-Erbrechtsverordnung) und von Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausnutzung von Verschonungsabschlägen und Abzugsbeträgen (§§ 13a, 13b ErbStG) zur steueroptimierten Übergabe von Betriebsvermögen.
Passgenaue Formulierung von Testamenten, die exakt mit den bestehenden Gesellschaftsverträgen harmonieren, um eine Zerschlagung des Betriebs zu verhindern.
Steuerrechtliche Absicherung, damit die Übertragung nicht ungewollt zu einer teuren Aufdeckung stiller Reserven führt.
Rechtssichere Gestaltung für Einzelpersonen, Ehegatten (z. B. steuerlich optimiertes „Berliner Testament“) sowie für komplexe Patchwork-Familien und Single-Vermögen.
Gezielte Zuwendung einzelner Vermögenswerte zur gezielten Ausnutzung kleinerer Freibeträge (z. B. an Enkel oder Freunde).
Erstellung von rechtssicheren Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen, damit Ihr Wille und Ihr Vermögen auch im Krankheitsfall geschützt sind.
Fachgerechte Erstellung und Einreichung beim Finanzamt, inklusive fundierter Überprüfung von Immobilien- und Unternehmensbewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG).
Konsequente Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsbegehren und Vertretung bei der Erbauseinandersetzung.
Neutrale, professionelle Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben.
Beratung bei überschuldeten Nachlässen sowie Ausschlagung als taktisches Instrument zur Steueroptimierung unter den verbleibenden Erben.
Die Freibeträge gelten je Schenker und alle zehn Jahre neu. Wer früh und gestaffelt überträgt, hebelt das System legal.
Stand 2026 · § 16 ErbStG

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